In- und Auslandsüberführungen

Überführung eines Leichnams

Unterscheidet sich der Sterbeort eines Menschen vom Ort der Bestattung, übernehmen wir den Transport und die fachkundige Versorgung des Leichnams. Je nach Bestattungsart überführen wir den Verstorbenen zum Krematorium beziehungsweise zum Friedhof.


Was bei einer Überführung zu beachten ist?

Bevor wir den Verstorbenen abholen, muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen. Rufen Sie bei einem Sterbefall in der eigenen Wohnung bitte zuerst einen Arzt.

Nachdem der Totenschein ausgestellt ist, rufen Sie uns an, damit wir die Überführung in die Wege leiten. Laut den Bestattungsgesetzen müssen wir die Überführung innerhalb Hamburgs in 36 Stunden durchführen (in anderen Bundesländern auch innerhalb von 24 Stunden). Beachten Sie bitte, dass es Ihnen nicht gestattet ist, den Toten selbst zu überführen.

Auch Überführungen ins Ausland werden von uns übernommen. Wir benötigen dafür einen mehrsprachigen Leichenpass. Diesen erhalten Sie vom zuständigen Standesamt am Sterbeort. Selbstverständlich halten wir uns streng an weitere Vorschriften, wie die ordnungsgemäße Einsargung, den Ausschluss gesundheitlicher Risiken und die Achtung internationaler Bestimmungen.


Wie hoch sind die Kosten einer Überführung

Bei In- und Auslandsüberführungen ist die Entfernung ausschlaggebend für die Berechnung der Überführungskosten. Bei Auslandsüberführungen variieren insbesondere die Kosten für die Fluglinie. Details dazu fragen Sie bitte direkt bei uns an ...


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